Der Zunftbrief und die Satzungen der Zunft

Der Zunftbrief ist die Geburtsurkunde der Schneckenzunft und ist gleichzeitig das Vermächtnis der Zunftgründer an die Zunft.

Als solches ist er die Grundlage der Zunft und dient ihr als Leitbild. Im Zunftbrief wird die Zunft zur Hochhaltung der fasnächtlichen

Traditionen und Bräuche, aber auch zu guten Taten nach der Devise "Freude der Jugend und Hilfe den Armen" verpflichtet.

 

Verfasst wurde der Zunftbrief von Altzunftmeister Jakob Aregger im Jahre 1932 in einer "alt-schweizerdeutschen" Sprache.

Er ist in der heutigen Zeit dementsprechend mühsam zu lesen. Tafelmajore, die jeweils bei Neuaufnahmen von Zunfträten den Zunft-

brief vorzulesen haben, können ein Lied davon singen.

 

Im Gegensatz zum Zunftbrief, der das Beständige in der Zunft festhält und seit seinem Bestehen noch nie geändert wurde, sind die Satzungen der Schneckenzunft veränderbar. Als Vereinsstatuten regeln sie das Organisatorische der Zunft. Dementsprechend sind die Satzungen bereits viermal revidiert und ergänzt worden, letztmals im Jahr 2001. Die wesentlichsten Änderungen betrafen die Einführung der Gremien der Altzunftmeister (1936) und der Altzunfträte (1972) sowie die zweimalige Ergänzung der Zunftdevise, die in der heutigen Fassung heisst: "Freude der Jugend, Betagten, Kranken und Behinderten"